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Rechtsanspruch

Rechtsanspruch

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde im Oktober 2021 beschlossen.

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde im Oktober 2021 beschlossen. Es beinhaltet die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse. Der Rechtsanspruch wird jährlich ausgeweitet und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote umfasst von Montag bis Freitag einen Umfang von acht Stunden. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Anspruch gilt auch in der schulfreien Zeit. Schließzeiten sind je Jahr maximal für einen Zeitraum von vier Wochen möglich.

Die Bundesregierung wird in einem jährlichen Bericht zum aktuellen Ausbaustand informieren.

Der Bund unterstützt den Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote in den Kommunen mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro (GaFinHG).

Ausführliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sind hier verfügbar.

 

Zugehörige Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren

Erfüllung des Rechtsanspruchs durch Maßnahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII während der Ferienzeiten

Auf Initiative mehrere Länder hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2025 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung während der Ferienzeiten beim Bundestag einzubringen (BR-208/25). Dieser wurde am 31. Juli 2025 beim Bundestag eingereicht (BT-21/1086).

Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung während der Schulferien über Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII erfüllt werden kann. Hierzu wird ein neuer Absatz 4 im § 24 SGB VIII (in der Fassung ab 1. August 2026) vorgeschlagen. Durch die Änderung soll den Kommunen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs mehr Flexibilität ermöglicht werden, die den besonderen Bedingungen vor Ort Rechnung trägt. Zudem wird vorgeschlagen, die neu eingeführte statistische Erhebung nach § 98 Abs. 1 Nr. 1a SGB VIII zum Ausbaustand der Ganztagesbetreuung ersatzlos zu streichen.

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass qualitative Rahmenbedingungen im Antrag des Bundesrates nicht ausreichend berücksichtigt seien. Zeitnah werde das zuständige BMBFSFJ einen Vorschlag zur Thematik unterbreiten und die Anregungen der Länder aufgreifen. Eine Streichung der Statistik nach § 98 Abs. 1 Nr. 1a SGB VIII lehnt die Bundesregierung ab.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat Ende August 2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien veröffentlicht und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Ziel der Reformbestrebungen ist es, die Angebote der anerkannten freien Träger der Jugendarbeit zu stärken und sie bei der Erfüllung des Rechtanspruchs auf Ganztagesbetreuung zu berücksichtigen. Den Kommunen sollen bei der Gestaltung des Rechtsanspruchs mehr Gestaltungsspielräume eröffnet werden.

Fristverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagesausbau – Änderung im Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG)

Der Bundestag hat die Verlängerung des Investitionsprogrammes Ganztagesausbau am 26. Juni 2025 um zwei Jahre verlängert. Im Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde ausgeführt, dass die Landesprogramme zur Umsetzung der Förderung zum Teil erst 2024 in Kraft getreten sind. Zudem wird der Abruf der Mittel z. B. durch umfangreiche Planungsprozesse, Fachkräfteengpässe in Bau- und Planungsberufen sowie Lieferengpässen verzögert.

Die Fristverlängerung bedeutet eine Änderung im Ganztagesfinanzhilfegesetz (GaFinHG). Baumaßnahmen, die dem Ausbau der Ganztagesbetreuung dienen, können nun bis 31. Dezember 2029 umgesetzt werden. Die Abrechnung der Maßnahmen ist bis 30. Juni 2030 möglich. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im GaFinHG wird ebenfalls um zwei Jahre verlängert bis zum 31. Dezember 2030.

Ein Entschließungsantrag der GRÜNEN-Fraktion, nach dem sich der Bundestag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 1. August 2026 explizit bekennt und die Investitionsmittel zum Ganztagesausbau auf insgesamt mindestens 5 Milliarden Euro anhebt, wurde abgelehnt.

Der Bundesrat hat die Fristverlängerung im Investitionsprogramm Ganztagesausbau in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossen.

Ausführliche Informationen zum Vorgang sind hier verfügbar.

Statistische Erhebung der Kinder in den Klassenstufen eins bis vier, § 98 Abs. 1 Nr. 1a SGB VIII

Mit dem Ziel, den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder jährlich zu erheben und ein bedarfsgerechtes Angebot zu gestalten, wurde mit dem GaFöG eine Ergänzung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 1a SGB VIII beschlossen. Diese sollte erstmalig zum Stichtag 1. März 2023 umgesetzt werden. Mit der Verordnung zur Aussetzung der Erhebung über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (GaSatAusV, aus Februar 2023) wurde die erste statistische Erfassung um ein Jahr verschobenen und soll zum Stichtag 1. März 2024 erstmalig umgesetzt werden. Eine vollständige und qualitativ hochwertige Erhebung der ganztägigen Bildung- und Betreuungsangebote war 2023 aufgrund fehlender Voraussetzungen in den Ländern nicht möglich (Begründung der Verordnung, Seite 2).

Ausführliche Informationen zur Verordnung sind hier verfügbar.

Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau, Verlängerung der Laufzeit

Das Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (aus Dezember 2021) ermöglicht eine Verlängerung der Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau um ein Jahr bis 31. Dezember 2022 zur Verausgabung der Restmittel, der Aufhebung der Unterscheidung von Bonus- und Basismitteln und der Verteilung nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder.

Aufgrund der Corona-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021, der damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen verzögerte sich die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Ein Abschluss der Maßnahmen innerhalb der ursprünglich vorgesehen Frist war vielfach nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sind hier verfügbar.

 

Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter Einrichtung des Sondervermögens

Laut Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode (von Oktober 2017 bis Oktober 2021) soll bis 2025 ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter eingeführt werden (KoaV, Zeilen 315-316, 753-762, 1149-1163). Mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (GaFG, aus Dezember 2020) wird die finanzielle Grundlage zur Förderung von Investitionen der Länder und Kommunen zum Ausbau entsprechender Angebote geschaffen. 

Ausführliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sind hier verfügbar.

 

Veröffentlichungen

1. Berichte der Bundesregierung zum Ausbandstand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote

  • Zweiter Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (Dezember 2024)
  • Erster Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (Dezember 2023)

 

2. Wissenschaftliche Dienste der Bundesregierung

  • Ausarbeitung: Gesetzgebungskompetenz für kostenfreies Kita- und Schulessen (September 2024)
  • Dokumentation: Investitionen des Bundes in den Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsschule (September 2024)
  • Sachstand: Zur Kindertagespflege im Rahmen der Ganztagsförderung von Grundschulkindern (August 2023)
  • Sachstand: Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter nach § 24 Abs. 4 SGB VIII (neue Fassung) (Februar 2022)
  • Sachstand: Zum Personalmangel beim Ausbau der Ganztagsschulen (September 2021)

 

3. Weitere Publikationen des BMFSFJ und des BMBF

  • Broschüre zum Kongress "Ganztag multiprofessionell gestalten"
  • Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag

Lust auf den Ganztag an Grundschulen?

Eine Lehrerin sitzt an einem Tisch mit einem Schüler und hilft ihm bei einer Aufgabe, während im Hintergrund ein Regal mit Gegenständen und eine Tafel zu sehen sind.

Fertig mit der Schule oder der Ausbildung und Lust auf die pädagogische Arbeit mit Kindern in der Grundschule? Bei allen Fragen auf dem Weg in die Ausbildung oder zum Berufseinstieg unterstützt die Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen.

Nehmen Sie Kontakt auf: wegindenberuf@fruehe-chancen.de

 Informieren Sie sich über die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland.

Informationen des BMFSFJ zum Ganztag

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