Rechtsanspruch
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde im Oktober 2021 beschlossen. Es beinhaltet die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse. Der Rechtsanspruch wird jährlich ausgeweitet und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4.
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote umfasst von Montag bis Freitag einen Umfang von acht Stunden. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Anspruch gilt auch in der schulfreien Zeit. Schließzeiten sind je Jahr maximal für einen Zeitraum von vier Wochen möglich.
Die Bundesregierung wird in einem jährlichen Bericht zum aktuellen Ausbaustand informieren.
Der Bund unterstützt den Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote in den Kommunen mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro (GaFinHG).
Ausführliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sind hier verfügbar.