Fördermöglichkeiten
Auf der Grundlage des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" aus 2020 stellt der Bund insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Hiermit werden Länder und Kommunen bei der Gewährleistung des Rechtsanspruchs unterstützt.
Im Rahmen des "Investitionsprogrammes zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter" wurden in einem ersten Schritt von 2020 bis Ende 2022 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem zweiten Investitionsprogramm in Höhe von 2,75 Milliarden Euro - die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau zwischen Bund und Ländern wurde im Mai 2023 unterzeichnet - soll der Ganztagsausbau bis 2027 weiter gefördert werden. Die finanziellen Mittel des Bundes stehen sowohl für den quantitativen als auch den qualitativen Ausbau zusätzlich zur Verfügung. Die Mittel dürfen Landes- oder kommunale Mittel nicht ersetzen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 beteiligt sich der Bund zusätzlich an den Betriebskosten. Die zusätzlichen Aufwendungen des Bundes steigen jährlich an. Ab 2030 werden jährlich 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung der Förderung erfolgt in Zuständigkeit der Länder mithilfe entsprechender Programme. Informationen zu den Länderprogrammen erhalten Sie über die untenstehenden Links:
Laut Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode (von März 2025 bis März 2029) soll das laufende Investitionsprogramm um zwei Jahr verlängert werden. Außerdem sollen die Investitionsmittel für den Ganztag erhöht werden (KoaV, Zeilen 3134-3135).
Das ESF Plus-Programm "Bildungskommune" wurde um die Programmlinie "Ganztag in Bildungskommunen" erweitert. Bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebote der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zeichnen sich durch eine sozialräumliche Arbeitsweise sowie die intensive Kooperation aller auf kommunaler Ebene beteiligten Akteure aus. Hierzu bedarf es kommunaler Koordination. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung zielt mit der zusätzlichen Programmlinie auf die Unterstützung kommunaler Koordinationsprozesse ab.
Gefördert werden Personalaufwendungen für Koordinationskräfte sowie Reisekosten für einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus. Eine Förderhöchstgrenze existiert nicht. Antragsberechtigt sind Kommunen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit "Kultur macht stark" in der dritten Förderperiode (2023-2027) außerschulische Projekte der kulturellen Bildung. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen mit erschwerten Zugängen zu kultureller Bildung Teilhabe zu ermöglichen. Für eine Projektförderung müssen sich vor Ort mindestens drei außerschulische Akteure zu einem Bündnis zusammenschließen.
Das Programm kann für die Gestaltung von Ganztagsangeboten an Grundschulen genutzt werden. Wie die Integration von "Kultur macht stark" im Ganztag gelingen kann und welche Fördervoraussetzungen gelten, wird hier ausführlich beschrieben.
Zur Unterstützung der lokalen Akteure hat das BMBF regionale Beratungsstellen eingerichtet. Diese informieren, beraten und helfen bei der Suche nach Bündnispartner*innen oder bei der Konzeption von Projektideen. Zusätzlich zum Beratungsangebot führen die Beratungsstellen regelmäßig Informations- und Vernetzungsveranstaltungen durch. Eine Übersicht der regionalen Beratungsstellen sowie Termine zu geplanten Veranstaltungen sind hier verfügbar.