Zukunft Ganztagesbetreuung!
Ab 2026 wird neben dem Rechtsanspruch, der derzeit bereits für einen Krippen- und Kitaplatz besteht, auch für das Grundschulalter ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung in Kraft treten. Das Ganztagsförderungsgesetz sieht für Grundschulkinder nach den regulären Schulzeiten in der Grundschule einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung vor, wenn ihre Eltern diesen wünschen.
Der BVkE hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) das Projekt "Zukunft Ganztagesbetreuung! Erziehung, Bildung und Betreuung vom Kind aus gedacht" ins Leben gerufen, um die Einführung des Rechtsanspruchs zu begleiten.
Hintergrund
Knapp drei Millionen Kinder besuchen in Deutschland gegenwärtig die Grundschule. Bisher bestehen je nach Bundesland große regionale Disparitäten und unterschiedliche Organisationsformen in der Ausgestaltung der Ganztagesbetreuung, bei der verschiedene Leistungserbringer involviert sind.
Die Kinder- und Jugendhilfe ist dabei bisher nur ein "Player" neben anderen, wird aber - durch die Verankerung des Rechtsanspruchs im SGB VIII - in Zukunft eine zentrale Rolle in der Gestaltung des Ganztags für Kinder im Grundschulalter spielen.
Konzept
Mit dem Projekt wurde angestrebt, die Schule und die Kinder- und Jugendhilfe zu einem besseren Systemverständnis füreinander zu verhelfen. Hierzu wurden empirisch fundierte Qualitätsstandards und Best Practice Beispiele herangezogen, um pädagogische Konzepte für die Ganztagesbetreuung in Grundschulen zu konzipieren und zu implementieren. Darüber hinaus verbesserten beide Systeme ihre Zusammenarbeit. Die Trägerstrukturen wurden gefördert, ihren vorhandenen Leistungsbereich dahingehend auszubauen. Auf dieser Grundlage erfolgte die Entwicklung eines Weiterbildungskonzepts, welches sich sowohl an die Zielgruppe des Schul- und Lehrpersonals als auch an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe richtet und die Optimierung der Zusammenarbeit beider Systeme nachhaltig fördert.