Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dieser gilt zunächst für Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse. In den Folgejahren wird der Anspruch ausgeweitet. Zum Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung dann für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4.
Der Rechtsanspruch soll sowohl zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen als auch Bildungsteilhabe und Chancengerechtigkeit verbessern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist ein qualitativer Rahmen für die Ganztagsbetreuung dringend notwendig. Dieser muss systemübergreifend gelten und unabhängig davon, ob die Ganztagsbetreuung in schulischer Verantwortung oder in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe organisiert wird. Der BVkE setzt sich für (Mindest-)Standards ein, die bundesweit verbindlich gelten. Nur hierüber kann die Ganztagsbetreuung tatsächlich einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse leisten.
Auf dieser Seite stellen wir Informationen zur Thematik zur Verfügung. Wir informieren zu eigenen Projekten, Veröffentlichungen und Veranstaltungen und weisen gleichermaßen auf interessante Aktivitäten und Maßnahmen von Partnerinnen und Partnern und weiteren Akteuren in diesem Feld hin.