Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Auf der Grundlage des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" aus 2020 stellt der Bund insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Hiermit werden Länder und Kommunen bei der Gewährleistung des Rechtsanspruchs unterstützt.
Im Rahmen des "Investitionsprogrammes zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter" wurden in einem ersten Schritt von 2020 bis Ende 2022 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem zweiten Investitionsprogramm in Höhe von 2,75 Milliarden Euro - die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau zwischen Bund und Ländern wurde im Mai 2023 unterzeichnet - soll der Ganztagsausbau bis 2027 weiter gefördert werden. Die finanziellen Mittel des Bundes stehen sowohl für den quantitativen als auch den qualitativen Ausbau zusätzlich zur Verfügung. Die Mittel dürfen Landes- oder kommunale Mittel nicht ersetzen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 beteiligt sich der Bund zusätzlich an den Betriebskosten. Die zusätzlichen Aufwendungen des Bundes steigen jährlich an. Ab 2030 werden jährlich 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung der Förderung erfolgt in Zuständigkeit der Länder mithilfe entsprechender Programme. Informationen zu den Länderprogrammen erhalten Sie über die untenstehenden Links:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD "Verantwortung für Deutschland"
Laut Koalitionsvertrag soll das laufende Investitionsprogramm um zwei Jahr verlängert werden. Außerdem sollen die Investitionsmittel für den Ganztag erhöht werden (KoaV, Zeilen 3134-3135).