Zukunft Ganztagesbetreuung!
Ab 2026 wird neben dem Rechtsanspruch, der derzeit bereits für einen Krippen- und Kitaplatz besteht, auch für das Grundschulalter ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagesbetreuung in Kraft treten. Das Ganztagsförderungsgesetz sieht für Grundschulkinder nach den regulären Schulzeiten in der Grundschule einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung vor, wenn ihre Eltern diesen wünschen. Der BVkE hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) das Projekt "Zukunft Ganztagesbetreuung! Erziehung, Bildung und Betreuung vom Kind aus gedacht" ins Leben gerufen, um die Einführung des Rechtsanspruchs bestmöglich zu begleiten.